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Abgabefristen Steuererklärung 2017

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Gleichlautende Erlasse

Die Finanzverwaltung hat mit gleichlautenden Erlassen vom 2.1.2018 S 0320/56 die verbindlichen Abgabetermine bekannt gegeben für die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, zur Umsatzsteuer sowie zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen im Zusammenhang mit ausländischen Zwischengesellschaften. Grundsätzlich gilt: Erklärungen sind bis zum 31.5.2018 bei den Finanzämtern einzureichen.

Fristverlängerungen

Sofern die Steuererklärungen durch Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaften usw. angefertigt werden, gilt der 31.12.2018 als letztmöglicher Abgabetermin. Mit begründeten Einzelanträgen kann das Finanzamt die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis maximal zum 28.2.2019 verlängern.

Individuelle Fristen

Die Finanzämter können unabhängig davon Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anfordern. Steuerpflichtige müssen insbesondere dann mit einer früheren Aufforderung rechnen, wenn Steuererklärungen in der Vergangenheit stets verspätet oder nicht abgegeben wurden oder wenn aus der letzten Steuererklärung eine hohe Abschlusszahlung fällig war oder hohe Abschlusszahlungen erwartet werden. Weitere Gründe können sein, dass für Beteiligte an Gesellschaften und Gemeinschaften Verluste festzustellen sind oder wenn die Arbeitslage der Finanzämter es erfordert.

Stand: 26. Februar 2018

Bild: Osterland - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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