Seitenbereiche

Lust auf Beratung

Seit über 30 Jahren!

Herrenabende zur Hälfte steuerlich absetzbar?

Aktuelles
Erfahren Sie laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen!
/news_mandanten/

Der Fall

Eine Rechtsanwalt-Partnerschaft machte Aufwendungen für Herrenabende als Betriebsausgabe geltend. Die Veranstaltung fand im privaten Garten eines Partners statt. Geladen wurden ausschließlich Mandanten, Geschäftsfreunde und Persönlichkeiten aus Verwaltung, Politik, öffentlichem Leben und Vereinen. Die Anwaltskanzlei begründete den Betriebsausgabenabzug damit, dass die Veranstaltung der Pflege und Vorbereitung von Mandaten gedient hätte. Das Finanzamt versagte den Betriebsausgabenabzug zur Gänze. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf folgte der Finanzamt-Auffassung im ersten Rechtsgang (Urteil vom 19.11.2013, 10 K 2346/11 F).

Entscheidung des BFH

Der Bundesfinanzhof (BFH) hob das FG-Urteil auf und wies den Fall zur weiteren Sachaufklärung zurück. Begründung: Das Abzugsverbot für Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motorjachten und ähnliche Zwecke nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) komme nur zur Anwendung, wenn den Gästen ein besonderes qualitatives Ambiente oder ein besonderes Unterhaltungsprogramm geboten werde, so der BFH (Urteil vom 13.7.2016, VIII R 26/14).

Hälftiger Betriebsausgabenabzug

In seiner neuen Entscheidung gewährte das FG Düsseldorf (Urteil vom 31.7.2018, 10 K 3355/16 F, U) daraufhin einen Betriebsausgabenabzug in Höhe der Hälfte der Aufwendungen. Eine private Mitveranlassung sah das FG aus der Tatsache, dass die Anwälte ihre Mandanten und Gäste überwiegend mit ihrem Vornamen in der Einladung angesprochen haben. Dadurch konnten private Motive für die Einladung nicht ausgeschlossen werden. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig, da seitens der Finanzverwaltung eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht worden ist.

Stand: 29. Januar 2019

Bild: pfpgroup - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Herzlichen Dank
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Sie!
Lohn-/ Finanzbuchalter

Entdecken Sie beste Aussichten für Ihre Zukunft und bewerben Sie sich noch heute um Ihren Job bei uns im Team.

mehr erfahren

OK