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Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften

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Depotübergreifende Verlustverrechnung

Kapitalanleger, die mehrere Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken unterhalten, egal ob sich diese Depots im Inland oder im Ausland befinden, sollten stets zum Jahresende prüfen, ob in einem der Depots Verluste erwirtschaftet worden sind. Sind beispielsweise im Depot 1 bei der Bank 1 Verluste aus Kapitalanlagen entstanden, in dem Depot 2 bei der Bank 2 hingegen Erträge und hat die Bank 2 demzufolge Abgeltungsteuer abgezogen, sollte von der Bank 1 über die nicht ausgeglichenen Verluste eine Bescheinigung eingeholt werden.

Verlustbescheinigung

Damit die Verluste aus Depot 1 in der Steuererklärung mit den Gewinnen aus Depot 2 nach den gesetzlichen Regelungen über die Verlustverrechnung ausgeglichen werden können, muss der Kapitalanleger bis spätestens 15. Dezember eines Jahres bei der betreffenden Depotbank eine Verlustbescheinigung beantragen. Die nach amtlichem Muster erstellte Verlustbescheinigung kann der Anleger seiner Anlage KAP beifügen. Die Verluste aus Depot 1 verrechnet das Finanzamt dann mit Gewinnen aus dem Depot 2 und erstattet zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurück bzw. verrechnet diese mit der übrigen Steuerschuld.

Verlustverrechnung

Bezüglich der Verlustverrechnung gilt allerdings der Grundsatz, dass Verluste aus Aktienveräußerungen nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden können. Eine Verrechnung von Verlusten aus Aktienveräußerungen mit sonstigen Kapitaleinkünften wie Zinsen oder Dividenden ist nicht möglich.

Stand: 27. November 2019

Bild: PaTrixs - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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