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EU-Richtlinie

Zum Aufspüren jener Steuergestaltungen, die unterschiedliche Steuerrechtsauffassungen mehrerer Länder nutzen, hat die EU-Kommission die Amtshilferichtlinie durch eine weitere Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates der Europäischen Union „bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen“ vom 25.5.2018 (Abl. L 139 vom 5.6.2018) ergänzt. Ziel dieser Richtlinie ist, dass die lokalen Steuerbehörden der Mitgliedstaaten frühzeitig Kenntnis über diverse als relevant eingestufte Steuergestaltungen erhalten. Damit sollen auf diese Weise genutzte Gestaltungsspielräume durch Gesetzesänderungen geschlossen werden.

Referentenentwurf

Diese Richtlinie ist bis Jahresende in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu kürzlich einen Entwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ vorgelegt. Geplant ist eine Ergänzung der Abgabenordnung um die §§ 138 d bis k. Hierin soll u. a. festgelegt werden, wann eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vorliegt, wer diese wann melden muss und wie das Meldeverfahren ablaufen soll.

Nationale Steuergestaltungen

Ursprünglich hätten auch nationale Steuergestaltungen in die Meldepflichten mit einbezogen werden sollen. Entsprechende Regelungen sind im Gesetzentwurf nicht mehr enthalten.

Stand: 27. November 2019

Bild: Grecaud Paul - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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