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Brexit-Steuerbegleitgesetz

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Referentenentwurf

Großbritannien wird aller Voraussicht nach am 29.3.2019 die Europäische Union verlassen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu am 10.10.2018 den Referentenentwurf für das „Gesetz über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz / Brexit-StBG)“ veröffentlicht. Das Gesetz soll verhindern, dass der Brexit für den einzelnen Unternehmer steuerliche Nachteile hat. Der Entwurf enthält unter anderem nachstehende Regelungen.

Einbringungsgewinn

§ 22 Abs. 1 u. 2 des Umwandlungsteuergesetzes (UmwStG) regelt die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinnes von Unternehmen bzw. der Anteile an einem Unternehmen. Der Referentenentwurf sieht vor, dass eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinnes in jenen Fällen vermieden werden soll, in denen Unternehmensteile oder Anteile vor dem Brexit bzw. vor Ablauf einer in einem Austrittsabkommen vereinbarten Übergangsfrist von einem britischen Steuerpflichtigen oder in eine britische Körperschaft zu Werten unterhalb des gemeinen Wertes eingebracht wurden.

Ausgleichsposten

§ 4g Einkommensteuergesetz (EStG) lässt die Bildung eines Ausgleichspostens für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu, welche in eine Betriebsstätte desselben Steuerpflichtigen in einem anderen EU-Staat verbracht und dieser Betriebsstätte steuerlich zuzuordnen sind. Das Brexit-Steuerbegleitgesetz verhindert eine zwingende Auflösung solcher Ausgleichsposten.

Stand: 27. November 2018

Bild: Delphotostock - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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