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Mitteilungspflichten für Auslandsbeziehungen

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Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

Mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (vom 23.6.2017, BGBl I S 1682) wurden die Mitteilungspflichten der in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Gründung und dem Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland erheblich erweitert (§ 138 Abs. 2 Abgabenordnung-AO). 

BMF-Schreiben

Zu den neuen Regelungen hat das Bundesfinanzministerium ein aktuelles Schreiben herausgegeben und die Fragebögen bzw. amtlichen Vordrucke für diese Mitteilungen neu gefasst (vom 5.2.2018, IV B 5 - S 1300/07/10087). Seit 1.1.2018 muss zu den Gründungs- und Erwerbsvorgängen auch die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebs oder der Betriebsstätte dargelegt werden. Neu ist auch die Mitteilungspflicht bei Veräußerung von Auslandsbeteiligungen ab einer Beteiligungsquote von mindestens 10 % (§ 138 Abs. 2 Satz 2 AO). Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind unmittelbare und mittelbare Beteiligungen zusammenzurechnen (BMF-Schreiben Tz. 1.3.1.2). Auch für die Ermittlung der 150.000-Euro-Grenze sind die Anschaffungskosten aller – also auch mittelbarer – Beteiligungen zu berücksichtigen (Tz. 1.3.1.3). 

Mitteilungspflichten der Banken und sonstiger Drittpersonen

Das BMF-Schreiben enthält auch Erläuterungen zur neuen Mitteilungspflicht von Dritten über Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaaten-Gesellschaften (§ 138b AO). Betroffen von dieser neuen Gesetzesvorschrift sind alle Personen, die solche Beziehungen herstellen oder vermitteln.

Stand: 27. Juli 2018

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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