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Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel

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Arzneimittelgesetz

Die Preisvorschriften im Arzneimittelgesetz (AMG) und in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) legen zwar Preisobergrenzen, aber keine Preisuntergrenzen fest, wie der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt hat (Urteil vom 5.10.2017, I ZR 172/16). Im Streitfall hatte eine Pharmagroßhändlerin damit geworben, auf verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Rabatt von 3 % plus 2,5 % Skonto und ab € 70,00 bis zur Hochpreisgrenze einen Rabatt von 2 % plus 2,5 % Skonto auf den rabattierten Preis zu gewähren. Die Großhändlerin wurde hiermit von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verklagt.

Urteil des BGH

Der BGH hat in dem genannten Urteil klargestellt, dass Pharmagroßhändler nicht verpflichtet sind, einen Mindestpreis zu beachten. Ein Pharmagroßhändler kann daher auf den in der AMPreisV erwähnten Festzuschlag ganz oder teilweise verzichten.

Stand: 28. November 2017

Bild: Christy Thompson - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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