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Alkohol-Wasser-Mischungen

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Branntweinsteuer

Nach dem Gesetz über das Branntweinmonopol unterliegen alkoholische Getränke neben der Mehrwertsteuer einer weiteren gesonderten Branntweinsteuer. Die Branntweinsteuer zählt zu den Verbrauchsteuern. Von der Branntweinsteuer ausgenommen sind Erzeugnisse, die zur Herstellung von Arzneimitteln dienen.

Alkohol-Wasser-Mischungen

Von dieser Befreiung wiederum ausgenommen sind reine Alkohol-Wasser-Mischungen. Streitpunkt war eine Flüssigkeit, die zur Bereitung von Kühlumschlägen verwendet wird. Das Mittel ist auch in Deutschland als Arzneimittel zugelassen. Es besitzt auch eine entsprechende Zulassungsnummer. Das zuständige Hauptzollamt vertrat die Auffassung, dass das Gemisch der Branntweinsteuer unterliegt.

Urteil des Bundesfinanzhofs

Der Bundesfinanzhof hat hierzu in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Ausschluss reiner Alkohol-Wasser-Mischungen aus dem Kreis der zu begünstigenden Arzneimittel gegen EU-Recht verstößt (Urteil vom 5.5.2015, VII R 22/14). Der BFH kam hierbei sogar zu dem Schluss, dass Deutschland gegen seine Verpflichtung aus der EU-Alkoholstrukturrichtlinie verstoßen hat. Deutschland hat als Arzneimittel zugelassene Alkohol-Wasser-Mischungen von der nach geltendem Unionsrecht zwingend zu gewährenden Befreiung ausgenommen.

Desinfektionsmittel

Die Erkenntnisse aus dem BFH-Urteil sind insbesondere auch für auf Alkoholbasis hergestellte Desinfektionsmittel anzuwenden. Steuerpflichtige können sich in konkreten Fällen auf dieses Urteil sowie auf das übergeordnete EU-Recht berufen.

Stand: 26. November 2015

Bild: silberkorn73 - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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