Seitenbereiche

Lust auf Beratung

Seit über 30 Jahren!

Musik in der Arztpraxis

Aktuelles
Seien Sie in Sachen Ärzte immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.
/news_aerzte/

Radiowiedergabe

Ein Zahnarzt hatte wie in Arztpraxen üblich, in seiner Praxis Radiomusik als Hintergrundmusik abgespielt. Ihm wurde entgegengehalten, er müsse hierfür neben den Radiogebühren auch noch Gebühren für die Urheberrechte (GEMA-Gebühren) zahlen. Der Zahnarzt zog bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und bekam in letzter Instanz Recht. Mit Urteil vom 15. März 2012 (C 135/10) wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Vergütungsanspruch des Urhebers zurück.

Begründung

Ein Zahnarzt, der Tonträger in Gegenwart seiner Patienten als Hintergrundmusik wiedergibt, betreibt keine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des Unionsrechts. Dies gilt selbst dann, wenn der Zahnarzt bei der Wiedergabe von Tonträgern absichtlich tätig wird. Denn seine Patienten stellen üblicherweise eine stabile Zusammensetzung von Personen dar und nicht „Personen allgemein“. Im Übrigen sei die Zahl der Personen unerheblich, für die der Zahnarzt die Hintergrundmusik abspielt. Außerdem seien die Patienten in aller Regel nicht Hörer derselben Tonträger. Dies gilt insbesondere, wenn diese über Rundfunk verbreitet werden.

Kein Erwerbszweck

Hinter dem Abspielen von Hintergrundmusik in einer Arztpraxis steht kein Erwerbszweck, so die Richter. Denn die Patienten würden sich zu Behandlungszwecken in die Zahnarztpraxis begeben, nicht um Radio zu hören.

Stand: 12.05.2012

Bild: fhmedien_de - Fotolia.de

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Herzlichen Dank
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Sie!
Lohn-/ Finanzbuchalter

Entdecken Sie beste Aussichten für Ihre Zukunft und bewerben Sie sich noch heute um Ihren Job bei uns im Team.

mehr erfahren

OK