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Tumormeldungen für Krebsregister

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Tumormeldungen

Eine Ärztin hatte sogenannte Tumormeldungen für ein Krebsregister erstellt. Dabei wurden neben den Identitätsdaten unter anderem auch die Tumordiagnose, die Lokalisation des Tumors und die Art der Therapie gemeldet. Die Meldungen erfolgten an eine Klinik als „zentrale Anlaufstelle“ zur Weiterleitung der Tumordokumentationen an das Krebsregister. Die Ärztin erhielt pro Meldung eine pauschale Vergütung. Die Ärztin rechnete auf die Vergütung keine Umsatzsteuer hinzu. Dies hat sich nachträglich als Fehler herausgestellt.

BFH-Urteil

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 9.9.2015 (Az XI R 31/13) entschieden, dass Tumormeldungen eines Arztes für ein Krebsregister keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen darstellen. Zwar können die gemeldeten Daten einer Heilbehandlung dienen. Die Datenmeldungen stellen aber selbst keine solche dar. Unerheblich ist, dass andere Ärzte ihre Therapiemaßnahmen auf die Eintragungen im Krebsregister abstimmen können.

Fazit

Ärztinnen und Ärzte müssen bei einer der Heilbehandlung dienenden Tätigkeit stets darauf achten, ob sie eine Heilbehandlung durchführen oder nur unterstützend tätig sind. Die mögliche und mittelbare Auswirkung einer Leistung auf eine Heilbehandlung dient nicht unmittelbar tatsächlich dem Zweck, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu heilen, so der Bundesfinanzhof. Kann ein unmittelbarer Bezug zu einer Heilbehandlungstätigkeit nicht zweifelsfrei angenommen werden, ist eine Umsatzsteuerpflicht der betreffenden ausgeübten Leistungen stets in Betracht zu ziehen.

Stand: 25. Februar 2016

Bild: Dmytro Panchenko - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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