Seitenbereiche

Lust auf Beratung

Seit über 30 Jahren!

Steuerliche Behandlung operativer Fettentfernung

Aktuelles
Seien Sie in Sachen Ärzte immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.
/news_aerzte/

Steuerabzug der Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung

Fettabsaugung (Liposuktion)

Im Streitfall hatte das FG Baden-Württemberg den Abzug der Kosten für eine Liposuktion als außergewöhnliche Belastung zu entscheiden (Urt. v. 04.02.2013, 10 K 542/12). Das FG verneinte den Steuerabzug mangels nachgewiesener medizinischer Indikation. Letztere wäre durch ein amtsärztliches Gutachten nachzuweisen. Gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. VI R 51/13).

Entfernung überstehender Fettgewebe

Zugunsten der Klägerin entschied hingegen das Finanzgericht Schleswig Holstein (Urt. v. 14.08.2013, 5 K 238/12). Im Streitfall wurde der Klägerin ein Lip-/Lymphödem beider Beine diagnostiziert. Die Finanzrichter sahen eine zum Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung berechtigende Krankheit bei Vorliegen eines anormalen Zustands, der Störungen oder Behinderungen in der Ausübung normaler körperlicher Funktionen hervorruft, als gegeben. Liegt dieser Fall vor und entscheidet sich der Patient für ein medizinisch indiziertes Verfahren, steht ihm der Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung über die zumutbare Eigenbelastung hinaus zu.

Stand: 07. Februar 2014

Bild: Tobilander - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Herzlichen Dank
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Sie!
Lohn-/ Finanzbuchalter

Entdecken Sie beste Aussichten für Ihre Zukunft und bewerben Sie sich noch heute um Ihren Job bei uns im Team.

mehr erfahren

OK