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Praxis- und Steuerplanung

Steuer- und Wirtschaftsberatung für Ärzte und Zahnärzte
Keine graue Theorie – sondern angewandte Praxis

Machen Sie sich ein Bild

Sie wissen zum richtigen Zeitpunkt, wie hoch Ihr Jahresgewinn sein wird und welche voraussichtliche Jahressteuerschuld zu begleichen ist. Mit diesen Maßnahmen lassen sich in Ruhe rechtzeitig Rücklagen bilden:

  • Hochrechnung auf das Jahresende unter Berücksichtigung der KV-Schlusszahlungen.
  • Ermittlung der Jahressteuerschuld und anfallender Steuernachzahlungen, sowie Darstellung der Fälligkeiten.

Mit unseren außergewöhnlich fundierten Kenntnissen der steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten im Praxisumfeld vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung – auch bei steuerrechtlichen Problemstellungen.

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