"berufsbezogen"
Berufsbezogene Bücher und Literatur zur Hälfte absetzen!
Ausgaben für Literatur werden von den Finanzämtern oftmals mit dem Argument verworfen, dass es sich dabei um Bücher/Zeitschriften usw. handelt, die auch von zahlreichen Steuerpflichtigen gekauft würden, die keine berufliche Verwendung dafür hätten. Ein BFH-Urteil gibt nun Hoffnung, den hälftigen Anteil absetzen zu können.

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