"Firmenwagen"
Sonderausstattungen beim Firmenwagen
Nachträglich eingebaute Sonderausstattung zählt nicht bei der Bemessungsgrundlage für die 1-%-Methode.
Nachträglich eingebaute Sonderausstattung zählt nicht bei der Bemessungsgrundlage für die 1-%-Methode.
Steuerberater Klaus Vossler
Kesselstrasse 17, 70327 Stuttgart
Telefon: +49 711 407030-60
Fax: +49 711 407030-70
Kontakt

Diese Seite weiterempfehlen: