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Darlehenszinsen bei Verkauf wesentlicher Kapitalbeteiligungen

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Bisherige Regelung:

Beteiligte sich ein Investor an einem Unternehmen und veräußerte er den Anteil wieder mit Verlust, konnte ein ggf. aufgenommener Finanzierungskredit aus dem Verkaufserlös nicht mehr getilgt werden. Folge war, dass der Unternehmer das Restdarlehen weiter bedienen und hierfür Zinsen entrichten musste. Bisher konnte der Unternehmer die nach dem Verkauf der Anteile bis zur kompletten Tilgung des Anschaffungsdarlehens anfallenden Zinszahlungen nicht mehr steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat jetzt jedoch – in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung – den Abzug von Darlehenszinsen im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Unternehmensbeteiligung als nachträgliche Werbungskosten zugelassen.

Gültigkeit:

Dies gilt, soweit der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht (Urt. v. 16.3.2010 - VIII R 20/08; veröffentlicht am 21.7.2010). Dadurch mindern im Verlustfall jedenfalls die Zinsen für das noch zu tilgende Restdarlehen die übrige Einkommensteuer des Unternehmers und tragen somit zur Verlustreduzierung bei.

Stand: 15. August 2010

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