Steuerberater Klaus Vossler - Springe direkt:

Aktuelles

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013
Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor [ mehr lesen ]
Privilegien der Betriebserben auf dem Prüfstand
Wissenschaftlicher Beirat des Bundesfinanzministeriums wendet sich gegen Verschonungsregelungen [ mehr lesen ]
Steuerliche Behandlung von Verlusten aus Griechenland-Anleihen
BMF lässt Steuerabzug von Verlusten im Zusammenhang mit dem Anleihetausch zu [ mehr lesen ]
International: Ende „weißer“ Einkünfte bei hybriden Gesellschaftsformen
Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 verschärft Vorschrift für das Treaty Override [ mehr lesen ]

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013

Paragraph

Referentenentwurf

Anfang März legte das Bundesministerium der Finanzen einen ersten Referentenentwurf zu den zum 1.1.2013 geplanten Steueränderungen vor. Das Änderungsgesetz enthält u.a. notwendige Anpassungen an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union, darunter insbesondere Änderungen in der EU-Amtshilfe-Richtlinie und weitere Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens.

Intensivierung der EU-Amtshilfe

Der Geltungsbereich des neuen „Gesetzes über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen“ erstreckt sich künftig auf alle Steuerarten – das bisherige EG-Amtshilfe-Gesetz wird abgelöst. Des weiteren richten alle Mitgliedstaaten ein zentrales Verbindungbüro ein, um den Auskunftsverkehr zu beschleunigen. Ab dem 1.1.2014 soll der automatische Informationsaustausch allgemein verbindlich und erweitert werden. Bankgeheimnisse dürfen den Informationsaustausch nicht behindern (neuer § 4 Abs. 5 des Gesetzes).

Elektrofahrzeuge

Steuerlich gefördert werden soll die Privatnutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen. Hierzu sieht der Gesetzentwurf vor, dass der für die Berechnung der Privatnutzung im Rahmen der 1%-Methode maßgebliche Listenpreis des Fahrzeugs um die darin enthaltenen Kosten des Akkumulators im Zeitpunkt der Erstzulassung des Elektrofahrzeugs gemindert werden soll (neuer § 6 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes).

Lohnsteuerfreibeträge

Die im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigenden Freibeträge sollen künftig zwei Jahre lang gelten. Hierzu soll § 39a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes um einen entsprechenden Satz ergänzt werden.

Maßgeblich für den neuen Zweijahreszeitraum ist der Beginn jenes Kalenderjahres, für das der Freibetrag erstmals beantragt worden ist. Änderungen während des Zweijahreszeitraumes zu Gunsten des Steuerpflichtigen werden auf Antrag berücksichtigt. Änderungen zu Ungunsten müssen dem Finanzamt umgehend angezeigt werden.

Stand: 12. April 2012

Themenüberblick aller Ausgaben

Arbeitslohn Finanzplanung Basel Steuernummer Fahrtenbuch Wirtschaftsgüter Studium privater PKW Amtshilfe Pauschale Betriebsstätte Finanzverwaltung Stückzinsen Steuererklärung GmbH Steuererklärungen Solarstrom Rückforderung Ferienjob Working Capital Hausstand Wirtschaftsgut Kapitaleinkünfte Kinderbetreuung Steueränderungen zur Hälfte absetzen Vereinfachung ELENA Benchmarking Vermietung Handy 2013 2012 Neuregelung Deckungsbeitrag Betriebsrentabilität Lebensversicherungen Progression BFH Abschaffung berufsbezogen Kontoabrufe Aufbewahrungsfrist "Oder-Konto" Kapitalerhöhung Erbe Gesellschaftsformen EDV-Berufsbilder Steuervereinfachung Lohnsteuer Gewerbesteuer Eingangsrechnungen gesetzliche Regelung Erbschaftsteuer absetzbar Vergleichskosten Erstattungszinsen ETF Sanierungsmaßnahmen Prozesskosten Betriebswirtschaft Betrieb Kindergeld Kreditgespräch Handwerker Meldungen Firma Rechtsprechung Dienstwagenbesteuerung Mahlzeitengestellung Schenkungsteuer Jobticket Vermögensverteilung Finanzbehörde Rechnungen Studienkosten Lohnsteuerbescheinigungen absetzen Abgeordnetenpauschale Angehörige Einkommensteuer PKW Inlandserwerb Vorsteuer lohnsteuerfrei Entwurf Bundesfinanzministerium Finanzamt Übermittlung Gemeindesteuern Werbungskosten Entgeltnachweis Klage Steuer Entscheidungen verbindliche Auskunft Sonderausstattungen Kapital Ausbildung Verschonungsregelungen Gesetz Literatur Finanzmarktsteuer E-Bilanz Garage Schenkungen Arbeitslosenversicherung Sicherungsgrenzen EU Arbeitszimmer monatlich abgeltungsteuerpflichtig Millionärssteuer Vorteil Unterlagen Versand Regelungen Verfassung Umsatzsteuer Belastung Steuerpakete ergolgreich Jahressteuergesetz 2010 Doppelwohnsitz elektronische Rechnungen Anlegerschutz SEPA Betriebsprüfung Unternehmen Fitnesscenter Umwidmung GWG Handwerkerleistungen Bund Reform überprüft Bundesfinanzhof Hybrid Bürogemeinschaft Kapitalbeteiligungen Schuldenschnitt Dauerfristverlängerung Aufwendungen Formular Betriebserben Dividende Bilanzierung Zahlungsverkehr Fotovoltaik Streitanfälligkeiten Ehrenamt Jahressteuergesetz Fahrten Pendlerpauschale Steuerrecht Förderung Zertifikate Verpflegungsleistungen Steuerbürger Altanleihen Land Firmenwagen Gewinnausschüttung Informationsausgleich Spesenabrechnung Vermögensverwaltergebühr Deutschland Griechenland Telearbeitsplatz zusammenfassende Meldungen Schweiz Unternehmenssteuer Abschreibung Lebensversicherung Fünftelregelung Auffangpositionen Darlehenszinsen Bankbescheinigung trotz Abgeltungsteuer Pauschalbesteuerung Steuervorteile Mietverträge Kleinstgewerbetreibende elektronischen Bilanz International Reisekosten Eigenbelastung Cash-GmbH Streubesitz Besteuerung Betriebsprüfung 2009 Grundfreibetrag Unterhaltszahlungen Kilometersätze prüfen Gewerbesteuer befreit Steuerermäßigungen Zugewinn USA Betriebsabläufe Verträge Quellensteuern Pflichtfelder Vorbereitung Betriebsausgabe Entfernungspauschale Steuervereinfachungsgesetz Grenze Wohnung Steuerfalle Krankheit Umsatzsteuer-Diskussion Änderungsrichtlinien Umsatzsteuersätze Aktienanlagen-Altfällen Vormarsch Rückerstattung Krisenbewältigung Rückstellung Steuersünder-CD Bücher Ausland Sanierungs- bargeldlos Vorsteuerabzug Steuerfreiheit Steuern Bargeld Bank Selbstanzeige Verluste IZA Gelangensbestätigung Urlaubszeit Betriebsveranstaltungen Finanzämter Golfclub-Mitgliedschaften Abkommen Haushaltsnahe Dienstleistungen Erbschaften Schwarzgeldbekämpfungsgesetz Kennzahlensystem Haushalt Altersvorsorge Kapitalgesellschaften Richtlinie Gratisaktien Einlagensicherungsfonds Werbungskostenabzug 2011 Kosten Rekordstand Bundesrat Haushaltsführung Entschädigungsleistungen Sozialversicherung Familienheimfahrten Goldanleihen Bilanz-Veröffentlichungen Bezugsrechte Steuerabkommen Bundesregierung Lohnsteuerabzugsmerkmale EuGH Nachteil Betriebsprüfungen Sparpaket Außensteuergesetz

Steuerberater Klaus Vossler
Kesselstrasse 17, 70327 Stuttgart
Telefon: +49 711 407030-60
Fax: +49 711 407030-70
   Kontakt

design by atikon