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Aktuelles

Koalitionsvertrag verspricht Steuersenkungen in Höhe von 14 bzw. 24 Mrd. €
Wachstumsbeschleunigungsgesetz als erste gesetzgeberische Maßnahme auf den Weg gebracht [ mehr lesen ]
Praxisausfallversicherung: Versicherungsleistungen nach Unfall sind nicht zu versteuern
Bei Praxisausfallversicherungen ist im Regelfall eine Beitragsaufteilung erforderlich. [ mehr lesen ]
Behandlungszimmer mit Schreibtisch ersetzt Arbeitszimmer
Kein Steuerabzug für Arbeitszimmer bei büromäßig eingerichteter Praxis [ mehr lesen ]
Poolvergütungen aus Chefarzt-Pool
Poolvergütungen stellen keine steuerfreien Trinkgelder dar [ mehr lesen ]
Praxisgebühren - Früherkennung
Keine Praxisgebühren für Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten [ mehr lesen ]

Koalitionsvertrag verspricht Steuersenkungen in Höhe von 14 bzw. 24 Mrd. €

Koalitionsvertrag: Ende Oktober haben Union und FDP ihren 128seitigen gemeinsamen Koalitionsvertrag unter dem Motto: „Wachstum, Bildung, Zusammenhalt“ vorgestellt. Er beinhaltet neben Korrekturen im sozialen Bereich zahlreiche steuerliche Änderungen. Die ersten Änderungen sollen mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz schon zur Jahreswende umgesetzt werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Ärztinnen und Ärzte dürften vor allem von dem ab 2010 geltenden Abschreibungs-Wahlrecht bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern profitieren. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind in der Arztpraxis genutzte, abnutzbare und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 410 € (netto)  betragen haben. Ärztinnen und Ärzte können solche nach dem 31.12.2009 angeschaffte Wirtschaftsgüter jetzt wieder sofort abschreiben. Die seit 2008 geltende Sammelpostenregelung, wonach solchegeringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 € bis zu 1.000 € in einen jahresbezogenen Sammelposten einzustellen sind und dieser Sammelposten über eine Dauer von 5 Jahren gleichmäßig verteilt Gewinn mindernd aufzulösen ist, braucht der Arzt/die Ärztin nicht mehr auszuüben. Dies gilt für jene Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungspreis von bis zu 410 €. Für die Sammelpostenmethode kann jedoch im Rahmen eines Wahlrechts weiterhin optiert werden, wenn sie steuerlich vorteilhafter ist.

Einkommensteuer: Ärztinnen und Ärzte mit steuerlich berücksichtigungsfähigen Kindern profitieren darüber hinaus von einem höheren Freibetrag. Die Freibeträge für Kinder werden bei zusammen veranlagten Ehegatten um 504 € auf 4.368 € erhöht. Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird um 480 € auf 2.640 € erhöht.

Steuerberatungskosten:  Die schwarz-gelbe Koalition hat außerdem in Aussicht gestellt, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten wieder einzuführen.

Stand: 18. November 2009

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