Steuerberater Klaus Vossler - Springe direkt:

Aktuelles

Neue Gebührenordnung für Zahnärzte und Folgen für die Umsatzsteuer
Neue Gebührenordnung für Zahnärzte sorgt für mehr Transparenz bei der Finanzverwaltung [ mehr lesen ]
Praxisgebühr - außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe?
Praxisgebühren zählen als Krankheitskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen [ mehr lesen ]
Umsatzsteuerpflichtige Umsätze in Krankenhäusern
Welche steuerfreien Umsätze sind eng mit dem Krankenhausbetrieb verbunden? [ mehr lesen ]
Musik in der Arztpraxis
Arzt muss keine GEMA-Vergütung für Praxismusik zahlen [ mehr lesen ]

Neue Gebührenordnung für Zahnärzte und Folgen für die Umsatzsteuer

Mund

GOZ 2012

Zum 1.1.2012 ist eine reformierte Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft getreten. Diese machte u.a. eine geänderte Abrechnungspraxis für zu erbringende Privatleistungen erforderlich. Nach der neuen GOZ müssen medizinisch nicht notwendige Maßnahmen in einem Heil- und Kostenplan schriftlich vereinbart werden. Die neue Abrechnungspraxis hat zwar dem Grunde nach keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Umsatzsteuer. Die neue Gebührenordnung erfordert jedoch infolge einer neuen Transparenz für die Finanzverwaltung von Seiten des Zahnarztes/der Zahnärztin eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

Betriebsprüfung

Der Heil- und Kostenplan ist vor Erbringung der Leistung zu erstellen und – natürlich – von der Finanzverwaltung bei einer Betriebsprüfung einsehbar. Betriebsprüfer können daraus die entsprechenden umsatzsteuerlichen Konsequenzen einfach ziehen. Die Finanzverwaltung hat bislang noch nicht zu den möglichen Auswirkungen der neuen GOZ 2012 Stellung genommen. Denkbar ist, dass alle über einen Kosten- und Heilplan dokumentierten Leistungen der Umsatzsteuer unterworfen werden. Leistungen, für die gemäß der neuen GOZ kein Heil- und Kostenplan zu erstellen ist, dürften allerdings nicht automatisch als umsatzsteuerfrei behandelt werden, sondern sind weiterhin detailliert auf deren Umsatzsteuerfreiheit oder -pflicht als auch auf den anwendbaren Steuersatz zu untersuchen.

Kleinunternehmerregelung

Zahnärztinnen und Zahnärzte mit nur einem geringen Anteil an medizinisch nicht erforderlichen Zusatzleistungen können sich unter Umständen auf die Kleinunternehmerregelung stützen und an sich steuerpflichtige, medizinisch nicht notwendige Leistungen ohne Umsatzsteuer abrechnen. Die Kleinunternehmerregelung gilt, soweit die steuerpflichtigen Umsätze im vergangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überschritten haben und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen werden und nicht freiwillig zur Umsatzsteuer optiert wurde.

Stand: 12.05.2012

Themenüberblick aller Ausgaben

Arbeitslohn Finanzplanung Basel Steuernummer Fahrtenbuch Wirtschaftsgüter Studium privater PKW Amtshilfe Pauschale Betriebsstätte Finanzverwaltung Stückzinsen Steuererklärung GmbH Steuererklärungen Solarstrom Rückforderung Ferienjob Working Capital Hausstand Wirtschaftsgut Kapitaleinkünfte Kinderbetreuung Steueränderungen zur Hälfte absetzen Vereinfachung ELENA Benchmarking Vermietung Handy 2013 2012 Neuregelung Deckungsbeitrag Betriebsrentabilität Lebensversicherungen Progression BFH Abschaffung berufsbezogen Kontoabrufe Aufbewahrungsfrist "Oder-Konto" Kapitalerhöhung Erbe Gesellschaftsformen EDV-Berufsbilder Steuervereinfachung Lohnsteuer Gewerbesteuer Eingangsrechnungen gesetzliche Regelung Erbschaftsteuer absetzbar Vergleichskosten Erstattungszinsen ETF Sanierungsmaßnahmen Prozesskosten Betriebswirtschaft Betrieb Kindergeld Kreditgespräch Handwerker Meldungen Firma Rechtsprechung Dienstwagenbesteuerung Mahlzeitengestellung Schenkungsteuer Jobticket Vermögensverteilung Finanzbehörde Rechnungen Studienkosten Lohnsteuerbescheinigungen absetzen Abgeordnetenpauschale Angehörige Einkommensteuer PKW Inlandserwerb Vorsteuer lohnsteuerfrei Entwurf Bundesfinanzministerium Finanzamt Übermittlung Gemeindesteuern Werbungskosten Entgeltnachweis Klage Steuer Entscheidungen verbindliche Auskunft Sonderausstattungen Kapital Ausbildung Verschonungsregelungen Gesetz Literatur Finanzmarktsteuer E-Bilanz Garage Schenkungen Arbeitslosenversicherung Sicherungsgrenzen EU Arbeitszimmer monatlich abgeltungsteuerpflichtig Millionärssteuer Vorteil Unterlagen Versand Regelungen Verfassung Umsatzsteuer Belastung Steuerpakete ergolgreich Jahressteuergesetz 2010 Doppelwohnsitz elektronische Rechnungen Anlegerschutz SEPA Betriebsprüfung Unternehmen Fitnesscenter Umwidmung GWG Handwerkerleistungen Bund Reform überprüft Bundesfinanzhof Hybrid Bürogemeinschaft Kapitalbeteiligungen Schuldenschnitt Dauerfristverlängerung Aufwendungen Formular Betriebserben Dividende Bilanzierung Zahlungsverkehr Fotovoltaik Streitanfälligkeiten Ehrenamt Jahressteuergesetz Fahrten Pendlerpauschale Steuerrecht Förderung Zertifikate Verpflegungsleistungen Steuerbürger Altanleihen Land Firmenwagen Gewinnausschüttung Informationsausgleich Spesenabrechnung Vermögensverwaltergebühr Deutschland Griechenland Telearbeitsplatz zusammenfassende Meldungen Schweiz Unternehmenssteuer Abschreibung Lebensversicherung Fünftelregelung Auffangpositionen Darlehenszinsen Bankbescheinigung trotz Abgeltungsteuer Pauschalbesteuerung Steuervorteile Mietverträge Kleinstgewerbetreibende elektronischen Bilanz International Reisekosten Eigenbelastung Cash-GmbH Streubesitz Besteuerung Betriebsprüfung 2009 Grundfreibetrag Unterhaltszahlungen Kilometersätze prüfen Gewerbesteuer befreit Steuerermäßigungen Zugewinn USA Betriebsabläufe Verträge Quellensteuern Pflichtfelder Vorbereitung Betriebsausgabe Entfernungspauschale Steuervereinfachungsgesetz Grenze Wohnung Steuerfalle Krankheit Umsatzsteuer-Diskussion Änderungsrichtlinien Umsatzsteuersätze Aktienanlagen-Altfällen Vormarsch Rückerstattung Krisenbewältigung Rückstellung Steuersünder-CD Bücher Ausland Sanierungs- bargeldlos Vorsteuerabzug Steuerfreiheit Steuern Bargeld Bank Selbstanzeige Verluste IZA Gelangensbestätigung Urlaubszeit Betriebsveranstaltungen Finanzämter Golfclub-Mitgliedschaften Abkommen Haushaltsnahe Dienstleistungen Erbschaften Schwarzgeldbekämpfungsgesetz Kennzahlensystem Haushalt Altersvorsorge Kapitalgesellschaften Richtlinie Gratisaktien Einlagensicherungsfonds Werbungskostenabzug 2011 Kosten Rekordstand Bundesrat Haushaltsführung Entschädigungsleistungen Sozialversicherung Familienheimfahrten Goldanleihen Bilanz-Veröffentlichungen Bezugsrechte Steuerabkommen Bundesregierung Lohnsteuerabzugsmerkmale EuGH Nachteil Betriebsprüfungen Sparpaket Außensteuergesetz

Steuerberater Klaus Vossler
Kesselstrasse 17, 70327 Stuttgart
Telefon: +49 711 407030-60
Fax: +49 711 407030-70
   Kontakt

design by atikon