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Neuordnung der Gemeindefinanzen 2010

Arzt

Gewerbesteuer für Freiberufler?

Die Neuordnung der Gemeindefinanzen hat vor der Sommerpause hitzige Debatten verursacht. Im Zuge der Finanzkrise stehen viele Gemeinden vor dem Kollaps. Dies ließ wieder einmal die Idee auffachen, Gewerbesteuern auch von Freiberuflern, zu denen auch Ärztinnen und Ärzte zählen, zu verlangen.

Gewerbesteuerstabilisierung:

Die Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen wollen, dass die Gewerbesteuereinnahmen von Städten und Gemeinden stabilisiert werden, anstatt diese Steuer abzuschaffen. Dazu gehöre es auch, von Freiberuflern Gewerbesteuer einzuziehen, heißt es in einem Antrag, der von der Partei Ende Mai 2010 in das Parlament eingebracht wurde.

Gewerbesteueranrechnung:

Die Grünen argumentieren damit, dass auch Freiberufler die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen könnten und daher im Regelfall nicht mehr belastet würden, diese aber künftig als selbständige Unternehmer ihren Beitrag zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur leisten würden. Diese Sichtweise ist freilich sehr eingeschränkt. Denn die Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer entlastet nicht vollständig von dieser Steuer. Außerdem leisten Ärztinnen und Ärzte sowie alle anderen Freiberufler mit Zahlung der Einkommensteuer bereits einen Beitrag zur Gemeindefinanzierung. Denn ein bestimmter Prozentsatz des Einkommensteueraufkommens fließt regelmäßig an die Gemeinden.

Unterschiedliche Gewerbesteuern: 

Ob und in welchem Umfang nun Freiberufler wie Ärztinnen und Ärzte in die Gewerbesteuer einbezogen werden, wird sich kommenden Herbst entscheiden. Kommt es dazu, werden Ärztinnen und Ärzte in Großstädten mit hohen Hebesätzen wie Berlin, Frankfurt, München jedenfalls stärker belastet wie ihre Kollegen auf dem Land.

Stand: 15. August 2010

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