Besonders die Ärzteschaft wurde in den vergangenen Jahren von Fondsinitiatoren und Vermittlern hinsichtlich der Zeichnung von Anteilen an Medienfonds angesprochen. Die Steuervorteile waren teils so verlockend, dass der Arzt/die Ärztin das Investitionskapital teilweise aus Steuerersparnissen heraus aufbringen konnte. Die Steuerersparnisse will der Fiskus nun nachträglich streichen. Ärztinnen und Ärzte müssen mit Nachzahlungen rechnen.
Vorstoß der Finanzverwaltung: Das für Medienfonds zuständige Bayerische Landesamt für Steuern hat im Frühjahr des Jahres diverse Anbieter solcher Fonds darüber informiert, die Steuervorteile teilweise nachträglich abzuerkennen. Dies dürfte das Ergebnis der so genannten „defeasance – Modelle-Prüfung“ durch die Referatsleiter Einkommensteuer des Bundes und der Länder sein. Die Finanzverwaltung begann im Jahre 2007, die Medienfonds unter die Lupe zu nehmen. Von den anfänglichen Verlustzuweisungen von knapp 200 % dürften nach ersten Schätzungen noch ca. 10 bis 30 % übrig bleiben.
Gerichte werden entscheiden müssen: Das letzte Wort werden die Gerichte haben. Bis diese allerdings entschieden haben, werden Jahre vergehen. Bis zur abschließenden Entscheidung durch den Bundesfinanzhof dürfte die Finanzverwaltung aber eine Aussetzung der Vollziehung gewähren. Damit müssen Ärztinnen und Ärzte die in Anspruch genommenen Steuervorteile vorerst nicht zurückzahlen.
Aktuelle BGH-Entscheidung: Mancher Ärztin oder manchem Arzt dürfte dabei eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugutekommen. Der BGH entschied im Urteil vom 20.1.2009 (XI ZR 510/07) zu Gunsten eines Medienfondsanlegers, dass Anlageberater die Anleger über ihre Abschlussprovisionen aufklären müssen. Wo dies nicht geschehen ist, könnte die Ärzteschaft gegebenenfalls nachhaken.
Stand: 12. August 2009
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