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Patientenverfügung auf gesetzliche Grundlage stellen
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Patientenverfügung auf gesetzliche Grundlage stellen

Patientenverfügung

Gesetzesvorlagen: Der Bundestag hat am 21.1.2009 sowohl den Entwurf eines Gesetzes zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht (Patientenverfügungsgesetz – PatVerfG, BT-Drs. 16/11360) als auch den Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen (Patientenverfügungsverbindlichkeitsgesetz – PVVG, BT-Drs. 16/11493) in erster Lesung beraten.

Ziele: Das Gesetzgebungsverfahren soll die bestehende Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung beseitigen helfen. So soll eine Patientenverfügung für Ärztinnen und Ärzte künftig grundsätzlich verbindlich sein, und es ist der ausdrücklich erklärte als auch der zu ermittelnde mutmaßliche Wille des Patienten zu respektieren. Dieser soll auch nach Verlust der Entscheidungsfähigkeit fortgelten. Schließlich sollen Patientenverfügungen künftig in Schriftform erfolgen, wobei die Gesetzesentwürfe die Wirksamkeit einer mündlich erklärten Äußerung nicht in Frage stellen.

Ausblick: Die beiden Gesetzesentwürfe befinden sich derzeit zur weiteren Beratung in diversen Ausschüssen wie u.a. dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und dem Ausschuss für Gesundheit. Mit einer Verabschiedung der Gesetze wird noch in dieser Legislaturperiode gerechnet.

Stand: 16. Februar 2009

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