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Steuergesetzgebung: Wichtige Änderungen für Ärzte
Zu Jahresbeginn sind zahlreiche steuergesetzliche Änderungen in Kraft getreten. [ mehr lesen ]
Beschlagnahme der Patientenkartei eines Arztes durch die Steuerfahndung
Beschlagnahme von Patientendaten bei Ärzten inzwischen keine Seltenheit mehr. [ mehr lesen ]
Gesundheitsfragen im Bewerbungsgespräch
Ärztinnen und Ärzte müssen auf der Suche nach Kollegen auch an das Gleichbehandlungsgesetz denken. [ mehr lesen ]
Steuerliche Pflichtangaben auf der Patientenrechnung
Für einige Leistungen eines Arztes gilt die Umsatzsteuerpflicht. Die Rechnung muss richtig erstellt sein. [ mehr lesen ]
Verdacht auf interne Absprachen
Die angekündigten Zusatzbeiträge einiger Krankenkassen stoßen auf herbe Kritik. [ mehr lesen ]

Gesundheitsfragen im Bewerbungsgespräch

Der Fall: Verklagt wurde ein Arzt, der gleichzeitig auch Inhaber einer in der Forschung und Entwicklung im Medizinbereich tätigen Firma war. Er hatte einen Biologen oder Tierarzt gesucht. Ein promovierter Diplom-Biologe hat sich erfolglos darauf beworben und den Arzt verklagt.

Gesundheitsfrage: Während eines der Bewerbungsgespräche wurde der Biologe gefragt, ob er psychiatrisch oder psychotherapeutisch behandelt werde. Er wurde von dem Arzt ferner aufgefordert, schriftlich zu bestätigen, dass er weder psychiatrisch noch psychotherapeutisch behandelt werde. Mit seiner Klage begehrt der Biologe eine Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – und er hatte teilweise Erfolg. Das Arbeitsgericht hat der Klage teilweise stattgegeben.

Fazit: In einem Bewerbungsgespräch gestellte Fragen nach näher bezeichneten gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollten nicht oder nur nach Rücksprache mit einem Fachmann gestellt werden, und schon gar nicht – negativ – schriftlich bestätigt werden. Denn jede Nachfrage, ob eine Behinderung vorliege, kann gegen das AGG verstoßen (BAG, Urteil v.17.12.2009 - 8 AZR 670/08).

Stand: 18. Februar 2010

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