Praxis-Pkw
Die Ausgaben für das persönliche Fahrzeug der Praxisinhaber(innen) stehen im Schussfeld der Finanzverwaltung. Zunehmend will das Finanzamt nur noch einen geringen Teil Ausgaben zum Abzug als Betriebsausgaben zulassen. Nur wer sein Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent für Praxisfahrten nutzt, kann die Vereinfachungsregelung mit mtl. 1 % vom Listenpreis als "Privatanteil" in Anspruch nehmen.
Wie ist Ihre Meinung zur steuerlichen Berücksichtigung von Pkw-Kosten? Wären Sie bereit ein (sehr aufwändiges) Fahrtenbuch zu führen? Oder richtet sich Ihr künftiges Budget für Ihr Fahrzeug nach dem Anteil der steuerlichen Berücksichtigung?

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