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Steuerliche Neuerungen im Umsatzsteuerrecht durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz

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Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz

Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde am 29.6.2013 im Bundesgesetzblatt (Band I S. 1809) verkündet. Für den Arzt/die Ärztin enthält das neue Steueränderungsgesetz vor allem wichtige Änderungen/Ergänzungen in Bezug auf die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungsleistungen.

Einrichtungen für hausarztzentrierte Versorgung

Heilbehandlungsleistungen von Einrichtungen, mit denen Versorgungsverträge zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b SGB V) bzw. zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung (§ 73c SGB V) bestehen, werden in den Bereich der umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistungen einbezogen (§ 4 Nr. 14 Buchst. c Umsatzsteuergesetz n.F.). Die Neuregelung gilt seit dem 1.7.2013.

Infektionshygienische Leistungen

Unter infektionshygienischen Leistungen werden solche verstanden, die ein Arzt mit unmittelbarem Bezug zu einer Heilbehandlungstätigkeit erbringt. Die Leistungen dienen u. a. anderen Ärzten und Krankenhäusern zur Erfüllung der infektionshygienischen Anforderungen (vgl. Bundesfinanzhof-Urteil vom 18.8.2011 - V R 27/10). Diese Leistungen wurden neu in den Katalog der Steuerbefreiungen aufgenommen (§ 4 Nr. 14 Buchst. e Umsatzsteuergesetz n.F.). Die Neuregelung gilt seit dem 1.7.2013.

Betreuungsleistungen

Leistungen von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen waren bislang schon von der Umsatzsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird nun auch auf Betreuungsvereine usw. ausgedehnt (§ 4 Nr. 16 Buchst. k Umsatzsteuergesetz n.F.). Die Neuregelung gilt seit dem 1.7.2013.

Stand: 12. August 2013

Bild: steffus - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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